AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

für Behandlungen im Rahmen der Praxis für bewusstes Leben

des Heilpraktikers Ralf Deutschmann

 

Praxis für bewusstes Leben

Ralf Deutschmann, Heilpraktiker

www.ralf-deutschmann.de

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Vertreten durch

Dr. techn. Ralf Deutschmann

Heilpraktiker

Jennerstr. 2, 80999 München

 

  1. Geltungsbereich / Anwendbarkeit

1.1   Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren kurz „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Heilpraktiker Ralf Deutschmann und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne des §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

1.2   Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers - die Heilkunde an jedermann auszuüben – annimmt, und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.

1.3   Der Heilpraktiker ist jedoch grundsätzlich berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen – insbesondere wenn a) ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, b) es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung und/oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder c) es um Beschwerden geht, die den Heilpraktiker in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen – einschließlich Beratung – erhalten.

  1. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages.

2.1   Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.

2.2   Über die Diagnose- und Therapiemethoden kann der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei entscheiden – sofern diese vom Heilpraktiker angeboten werden – nachdem er vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde.

2.3   Vom Heilpraktiker können auch Methoden angewendet werden, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind oder nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden können allgemein auch nicht kausal-funktionell erklärbar und insofern nicht objektiv zielgerichtet sein. Allgemein kann daher ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

 

 

  1. Mitwirkung des Patienten

3.1   Der Patient ist zu einer aktiven Mitarbeit nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

 

  1. Honorierung des Heilpraktikers

4.1   Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches individuell vereinbart wird. Das vereinbarte Honorar des Heilpraktikers kann von den Empfehlungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) abweichen. Wird mit dem Patienten kein Honorar vereinbart, so gilt das GebüH als Abrechnungsgrundlage.

4.2   Die Durchführung heilpraktischer Tätigkeiten gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Der Patient hat daher das Honorar für die Leistungen des Heilpraktikers grundsätzlich selbst zu tragen. Private Krankenversicherungen erstatten bestimmte Leistungen des Heilpraktikers in unterschiedlichem Umfang.

4.3   Die Honorare für den Heilpraktiker sind für jeden Behandlungstag vom Patienten in bar an den Heilpraktiker gegen Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlungsphase erhält der Patient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung.

4.4   Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist der Heilpraktiker berechtigt die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen.

 

  1. Honorarerstattung durch Dritte

5.1   Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird 4. dieses Vertrages hiervor nicht berührt. Der Heilpraktiker führt keine Direktabrechnung durch und kann das Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

5.2   Soweit der Heilpraktiker im Rahmen seiner wirtschaftlichen Beratung dem Patienten gegenüber Angaben über die Erstattungspraxis Dritter macht, sind diese unverbindlich. Es liegt in der Eigenverantwortung des Patienten sich über die Erstattungspraxis seiner Krankenkasse, Versicherung oder anderer Beihilfestelle selbst zu informieren.

5.3   Die üblichen Erstattungssätze Dritter können nicht als mit dem Heilpraktiker vereinbartes Honorar geltend gemacht werden. Darüber hinaus beschränkt sich der Umfang der Heilpraktikerleistungen auch nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

 

  1. Vertraulichkeit

6.1   Der Heilpraktiker behandelt Patientendaten vertraulich und erteilt bzgl. Diagnose, Beratung und Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten.

6.2   Absatz 6.1 ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist – z.B. im Rahmen der Meldepflicht bestimmter Diagnosen nach dem Infektionsschutzgesetz – oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 6.1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Heilpraktiker oder seine Berufsausübung stattfinden und sich der Heilpraktiker mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

6.3   Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in die Handakte nicht zu – er kann die Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz 6.2 bleibt hiervon unberührt.

6.4   Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt der Heilpraktiker diese kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempel oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

6.5   Handakten werden vom Heilpraktiker 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke notwendig sein können.

 

  1. Rechnungsstellung

7.1   Neben den Quittungen nach Absatz 4. erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Heilpraktikers, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Patienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Die Re3chnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.

7.2   Wünscht der Patient aus Beweis- oder Erstattungsgründen honorarpflichtig eine Ausfertigung einer Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierung mit Diagnoserückschlüssen enthalten, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrags des Patienten.

 

  1. Meinungsverschiedenheiten

8.1   Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und/oder den vorliegenden AGB’s sollten gütlich beigelegt werden.

8.2   Sollten Meinungsverschiedenheiten wider Erwarten nicht gütlich beigelegt werden können, so gilt für den Patienten und den Heilpraktiker deutsches Recht – Erfüllungsort und Gerichtsstand für etwaige Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Heilpraktikers.

 

  1. Sonstige Bestimmungen

9.1   Nebenabreden zu den vorliegenden AGB’s bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

  1. Salvatorische Klausel

10.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden AGB’s ungültig oder fehlerhaft sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Behandlungsvertrages hiervon nicht berührt. Die ungültige oder fehlerhafte Bestimmung ist in diesem Fall in freier Auslegung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck und den Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den übrigen Bestimmungen nicht zuwider läuft.

 

  1. Anerkennung / Gültigkeit

11.1 Die vorliegenden AGB’s sind aufgrund der Veröffentlichung über elektronische Medien auch ohne physikalische Unterschrift des Heilpraktikers gültig.

11.2 Mit Inanspruchnahme der Dienste des Heilpraktikers erkennt der Patient die vorliegenden AGB’s in allen Teilen an.

 

München, den 10.05.2019

 

Dr. Ralf Deutschmann